
Vorweihnachtliche Bauernandacht

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
LSV-Bayern konnte, wie auch die anderen Fachverbände und Landwirtschaftlichen Vereine, eine Stellungnahme zu der Verbändeanhörung erstellen. Durch die Fachgruppen der einzelnen Regierungsbezirke wurden die einzelnen Punkte ausgearbeitet und anschließend im folgenden Schreiben zusammengefasst.
Die Ausarbeitung selbst wurde dann am 2.12.2020 dem Landwirtschaftsministerium übergeben.
Folgendes Schreiben wurde dem Ministerium vorgelegt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei die ausgearbeitete Stellungnahme zur Verbändeanhörung bezüglich der Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung von Landwirtschaft verbindet Bayern e.V.
Vorblatt:
1) Die Landwirtschaft begrüßt jegliche Maßnahme zur Verbesserung der Wasserqualität. Jedoch ist dies auf eine wissenschaftliche Basis zu stellen. Die Grundlagen der AVDüV (z.B. Messstellen, Einstufung in belastete/unbelastete Gebiete…) müssen eindeutig wissenschaftlich begründet sein. Unter anderem ergeben sich folgende Anmerkungen und Forderungen:
Wie kommen beispielsweise teils einzelne roten Flächen zustande, welche dann von nicht belasteten umringt sind (oder auch andersrum)?
(z. B. Prüfprotokolle).
2) Die Auswirkungen, der durch die AVDüV beschlossenen Vorgaben und Maßnahmen, sind wissenschaftlich zu begleiten. Daraus ergeben sich folgende Fragen:
3) Es ist eine Feststellung notwendig, dass die Landwirtschaft nicht der alleinige Verursacher von Nitratanteilen im Grundwasser und Phosphatanteilen in Oberflächengewässern ist. Zudem ergeben sich folgende Anmerkungen und Feststellungen:
4) Um eine verursachergerechte Binnendifferenzierung zu erreichen, müssen alle Messungen, Berechnungen und Modelle möglichst kleinräumig erfolgen. Unter anderem ergeben sich folgende Anmerkungen und Forderungen:
5) Vertragsverletzungsverfahren der EU betrifft nur die Nitratkulisse. Warum wurde ohne triftigen Grund zusätzliche eine Phosphatkulisse mit entsprechenden Auflagen erstellt?
B Lösung:
C Alternativen:
Wurden überhaupt Alternativen geprüft und wenn ja welche und mit welchem Ergebnis? Pauschale Feststellung, dass es keine Alternativen gibt, entspricht nicht der Realität. Es gibt immer Alternativen!
D Kosten und Nutzen:
1) Allgemein ist die Berechnung der zugrunde gelegten zusätzlichen Kosten offenzulegen. Viele Kostenpositionen sich aus Sicht des LSV nur unzureichend oder überhaupt nicht berücksichtigt, u. a.:
2) Anmerkungen zur Roten Gebietskulisse
3) Anmerkungen zur gelben Gebietskulisse
4) Laut den vorliegenden Unterlagen sind Kosten für Verbraucher/Unternehmen bzw. Auswirkungen auf Einzelpreise nicht zu erwarten. Man geht also davon aus, dass die Kosten der AVDüV von der Landwirten alleine getragen werden. Diese Kosten treffen aber nicht die gesamte Landwirtschaft, sondern nur die in den Roten Gebieten. Da die betroffenen Landwirte alleine auf den Kosten sitzen bleiben, wird dies zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung in den Roten Gebieten führen, mit allen bekannten negativen Konsequenzen (z. B. Betriebsaufgaben vor allem der kleinbäuerlichen Betriebe).
§ 1
Mit Nitrat belastete
Laut Unterlagen erfolgt die Umsetzung und Finanzierung des Erfüllungsaufwands der Verwaltung im Rahmen der vorhandenen Stellen und Mittel bzw. bleiben künftigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten. Dazu ist anzumerken:
1) Sofern nicht ausreichend Geld zur Umsetzung vorhanden ist, werden die entsprechenden Gebiete ROT! Die Landwirtschaft wäre somit, obwohl nicht der Verursacher, der Leidtragende.
2) Das benötigte Geld darf der Landwirtschaft, neben den sowieso bereits aus den Maßnahmen der AVDüV zu tragenden Kosten, nicht noch zusätzlich aus der Förderungssäule oder den Töpfen der AELF`s entzogen werden. Es darf auch keine sonstige Herausnahme aus dem Landwirtschaftshaushalt erfolgen.
§ 2
Eutrophierte Gebiete
1) Abs.2 Nr.1a: Der Bezugspunkt zum Messen des Gewässerabstands fehlt. Aus Vereinfachungsgründen sollte der Gewässerabstand analog dem Artenschutzvolksbegehren festgelegt werden.
2) Die Düngung bei Zweitfrüchten mit Futternutzung muss neben der Verwertung über Tiermägen auch für die Verwertung in Biogasanlagen freigegeben werden. Für eine Nährstoffverlagerung spielt die Verwertung des abgefahrenen Aufwuchses keine Rolle. Somit ist dies fachlich nicht zu begründen.
§ 3
Abweichende Anforderungen
Eine reduzierte Düngung (insbesondere mit Wirtschaftsdünger) und vor allem das Düngeverbot für Zwischenfrüchte widersprechen dem Ziel des Humusaufbaus zur CO2-Bindung und somit dem Klimaschutz.
Um die Landwirte bei der Umsetzung der AVDÜV zu unterstützen und Entscheidungsgrundlagen zu liefern, müssen Versuche der Landesanstalt für Landwirtschaft so angepasst werden, dass sie den zukünftigen Vorgaben in den roten Gebieten entsprechen. Das heißt, die Versuche müssen auf langjährig unterdüngten Flächen angelegt werden, wie sie auch der zukünftigen Praxis in den roten Gebieten entsprechen, und nicht wie bisher, auf in den Vorjahren optimal gedüngten Flächen. Die zur Zeit erzielten Ergebnisse entsprechen nicht der Realität.
§ 4
Ordnungswidrigkeiten
Aufgrund des Umfangs der DüV- bzw. AVDüV-Vorschriften, sowie der komplexen Materie und der fehlenden Validierung der Messstellen, sollte den Landwirten bei erstmaligen Verstößen nur eine Verwarnung ohne Sanktion auferlegt werden.
Begründung
B. Zwingende Notwendigkeit einer normativen Regelung
C. Zu den einzelnen Vorschriften:
Der Verein Landwirtschaft verbindet Bayern e.V. bedankt sich im Voraus für die Bearbeitung und Berücksichtigung der Stellungnahme zur AVDüV.
Mit freundlichen Grüßen
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Rainer Seidl, 1.Vorstand
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
In den letzten Tagen ist so einiges geschehen:
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Aufgrund anhaltender Niedrigpreisen und Ramschwerbung durch die Lebensmittelkonzerne setzten sich in Niedersachsen (Cloppenburg) viele Landwirte in ihre Traktoren und blockierten ein Zentrallager von Lidl. Ungefähr 2 Tage lang blockierten diese die Einfahrt des Lagers.
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Lidl bietet daraufhin in einem Schreiben 50Mio für die ITW (Initiative Tierwohl) und Verhandlungen für eine fairere Landwirtschaft.
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LSV-Bayern, die Cloppenburger Bauern und auch der DBV fordern wirksame Lösungen die bei allen ankommt und nicht ein Schweigegeld das sich gut in den Medien verkaufen lässt.
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Donnerstag Abend stehen viele Traktoren vor vielen Edeka Zentrallagern in Bayern.
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Zusage von Edeka an Verhandlungen teilzunehmen.
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Samstag morgen waren vor einigen Supermärkten Rundballen (Stroh/Siloballen) mit grünen Kreuzen postiert worden. Mit Texten wie “Wir lieben Lebensmittel, ihr verramscht Sie” und einige weitere persönliche Schriftstücke wurden angebracht an den Ballen.
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Lichterfahrten am Samstag/Sonntag in Franken (und Norddeutschland) mit wunderbar geschmückten Trakoren verzauberten die teilnehmenden Menschen!
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Sonntag Abend blockieren Landwirte nahezu alle Zentrallager von Aldi in Bayern.
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Aldi Süd gibt eine Zusage zu einem Gespräch am Montag Nachmittag, mit dem LSV Bayern und Landwirten die am Zentrallager Helmstadt anwesend waren. Dort wiederum wird der Freitag als Gesprächstermin zwischen allen 4 großen LEHs, LSV und Vertretern der Cloppenburger Bauern festgelegt.
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Dienstag, Bauern im Norden blockieren noch einmal die Zentrallager von Aldi Nord um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen!
Das Gespräch am Freitag findet nur zwischem Handel und Bauern statt, kein Vertreter der Politik ist hierbei dabei.
Politik und BV kommen erst dann hinzu wenn man mit dem Handel sich auf klare Punkte geeinigt hat.
Am Freitag den 11.12.2020 treffen sich um 11 Uhr der LSV, Vertreter der Cloppenburger Bauern und die 4 großen LEHs (Lidl, Aldi, Edeka, Rewe) zu einem Gespräch über die Zukunft der Landwirtschaft.
Die Zukunft beginnt jetzt 🌿✅
Euer LSV-Bayern