Verbändeanhörung zur Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV)

Die Verbändeanhörung zur Änderung der Ausführungsverordnung der Düngeverordnung (AVDüV) wurde auch vom LSV-Bayern genutzt, um auf die trotz Änderungsverordnung bestehenden Defizite bei der Ausweisung von roten und gelben Gebieten hinzuweisen

Hauptkritikpunkt war dabei, dass aus den, bei der Verbändeanhörung, vorgelegten Unterlagen und Karten weder die zu Grunde liegenden Messstellen, noch die gemessenen Werte (Beurteilungszeitraum) und auch nicht die angewandte Methode für die immissionsbasierte Abgrenzung (§ 5 AVV GeA) ersichtlich sei. Eine Beurteilung und Stellungnahme zu den ausgewiesenen Gebieten war daher aufgrund nicht vorliegender bzw. vorenthaltener Unterlagen schlicht nicht möglich! Gleiches galt analog für die Messstellen und Messwerte der gelben Gebiete.

Daneben ist auch mit der Änderungsverordnung die notwendige Messstellendichte in weiten Teilen Bayerns für eine rechtskonforme Ausweisung noch immer unzureichend.
Nach Schätzung des LSV steht in Bayern erst die Hälfte der angestrebten 1.500 Messstellen zur Verfügung, die für eine verursachergerechte Ausweisung der roten Gebiete mindestens notwendig wären. Die Folge sind unzureichend regionalisierte Grundwasserkörper oder sogar Grundwasserkörper die überhaupt nicht regionalisiert sind.

Insbesondere wurde vom LSV-Bayern auch moniert, dass bisher noch keine Ausnahmen für Betriebe mit gewässerschonender Wirtschaftsweise vorgesehen sind, wie in der Protokollerklärung des Bundesrates zur AVV GeA vom 8. Juli 2022 vereinbart.  Dieses Umsetzungsdefizit verstößt eindeutig gegen das Verursacherprinzip, welches eine Grundlage des europäischen Umweltrechts ist.

Von den Bundesländern werden zudem weiterhin verschiedene Ausweisungsverfahren verwendet, obwohl dies bereits bei der letzten Ausweisung gerügt worden war. Folglich ist zu befürchten, dass auch diese Vorgehensweise wieder bemängelt wird und einer Prüfung der EU abermals nicht standhält. Somit ist weiterhin keinerlei Rechts- und Planungssicherheit für die Landwirte gegeben.

Der LSV-Bayern und seine Mitglieder stehen zum Gewässerschutz. Um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen, wird aber eine genaue und verursachergerechte Ausweisung roter und gelber Gebiete benötigt. Dies ist mit der aktuellen Änderungsverordnung aber nicht zu erreichen!



Mit freundlichen Grüßen,
Landwirtschaft verbindet Bayern e.V.

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