Unfaire Handelspraktiken

Die Bundestagsentscheidung zum Gesetzesentwurf gegen unfaire Handelspraktiken wurde auf April vertagt. Verschiedene Organisationen setzen sich für mehr Fairness im Lebensmittelhandel ein. Wir haben Marita Wiggerthale, Referentin für Welternährung und globale Agrarfragen bei Oxfam, dazu befragt.

„Vorab-Veröffentlichung aus: Lebendige Erde 3-2021, Gemüsebau biodynamisch“ www.lebendigeerde.de

Frau Wiggerthale, was sind unlautere Handelspraktiken?
Unklare oder unfaire Handelspraktiken haben mit hoher Wahrscheinlichkeit negative Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung. Als unfair gelten Praktiken, die unredlich sind und einseitig der Landwirtin oder dem Lieferanten aufgezwungen werden und bei denen das wirtschaftliche Risiko des Käufers unverhältnismäßíg auf Lieferanten abgewälzt wird. Dazu gehören beispielsweise kurzfristige Stornierungen, einseitige Vertragsänderungen und lange Zahlungsfristen.

Warum braucht es ein Gesetz dagegen?
Die Kräfteverhältnisse sind in der Lebensmittelversorgungskette zwischen Händlern und Lieferanten bzw. Landwirten sehr ungleich. Molkereien verwehren Milchbauern vielfach faire Preise, dieser erfahren zudem erst Wochen später, welchen Preis sie für ihre Milch erhalten. Edeka, Rewe, Lidl und Aldi drücken rücksichtslos die Preise, diktieren ihren Lieferanten dreiste Konditionen und wälzen systematisch Kosten auf sie ab, die bei ihnen selbst anfallen. Ohne gesetzliche Vorgaben werden die Landwirte und Lieferanten nicht fair behandelt.

Wovon würden Landwirte und Verarbeiter profitieren?
Wenn per Gesetz alle unfairen Handelspraktiken und der Einkauf von Lebensmitteln unterhalb der Produktionskosten verboten würden, könnten die Landwirte kostendeckende Preise erzielen und gemeinwohlorientierte Verarbeiter könnten Landwirte und Arbeiterinnen sozial und fair behandeln, ohne die eigene Wirtschaftlichkeit zu gefährden. Ein Paradigmenwechsel würde eingeläutet, wenn die Preise so zukünftig von unten nach oben gebildet werden. Die Preise müssen die sozialen und ökologischen Kosten widerspieglen, vom Landwirt und den Arbeiterinnen in Bananenplantagen, bis hin zu Verarbeitern und Supermarktketten.

Was sind die nächsten politischen Schritte?
Spätetstens Mitte April entscheidet der Bundestag über den Gesetzesentwurf. (Zum Druckzeitpunkt lag noch keine Entscheidung des Brundestages vor.) Die CDU/CSU lässt Hunderttausende Landwirte und Lieferanten im Stich und stellt sich schützend vor Edeka, Rewe, Lidl & Aldi. Sie muss den Landwirten, die seit Monaten vor Supermarktlager und Ministerien ziehen, endlich ein gutes Angebot machen. Die Zukunft von Landwirten hierzulande und von kleinbäuerlichen Betrieben im globalen Süden stehen auf dem Spiel, Sie können ihren Hof nicht weiterführen, wenn die Produktionskosten steien, aber ihre Preise niedrig sind, um diese zu decken. Die Politik muss hier im Superwahljahr konsequent die Weichen für Fairness im Lebensmittelhandel stellen.


Fragen: Katrin Bader

Offener Brief an die Umweltministerin

Offener Brief an die Umweltministerin Svenja Schulze



Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,

Ich bin empört darüber, wie Sie sich mit toten Bienen profilieren und dabei den Bauern vorwerfen, ein Bienensterben zu verursachen! Gerade als Umweltministerin sollten Sie wissen, dass alle in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel überprüft werden, ob sie für Bienen giftig sind. Gefährdet ein Mittel die Bienen, darf dieses, sobald sich auch nur eine blühende Pflanze auf einer Fläche befindet, nicht mehr eingesetzt werden. (egal ob Kulturpflanze oder Beikraut).

Die Zulassung eines neuen Pflanzenschutzmittels kostet
heutzutage etwa 300 Millionen Dollar.

https://www.praxis-agrar.de/pflanze/pflanzenbau/zulassungsverfahren-fuer-pflanzenschutzmittel/

Bisher ist mir nur ein Problem bekannt, das nachweislich zu toten Bienen durch den Einsatz von insektiziden Beizen geführt hat. Die Ursache war aber technisch begründet, weil einige Einzelkorndrillen das Saatkorn ansaugen und dabei Beize in die Luft blasen. Seit diesem Vorfall müssen auch Drillmaschinen zugelassen sein!
Wenn ich mir die Erträge unserer Obstbäume im letzten Jahr anschaue, kann ich einen Mangel an Bienen ausschließen. Sie saßen brechend voll! Die Kirschen waren kaum zu genießen, weil sie voller Fruchtfliegenmaden saßen und fast jeder dritte Apfel war nicht mehr zu verkaufen, weil ein Insekt darin groß geworden war! Außerdem wurden fast sämtliche Fichten in unserem Wald durch den Borkenkäfer dahingerafft. Unsere Grünlandflächen werden regelmäßig von Wildschweinen umgebrochen, weil diese die Maden der Wiesenschnake als hochwertige Eiweißquelle schätzen. Wenn Ihr Aktionsprogramm Insektenschutz umgesetzt wird, werden große Gebiete kaum noch sinnvoll von Landwirten genutzt werden können! Wissen Sie eigentlich, wases für die Landwirte und die ihnen anvertrauten Tiere bedeutet, wenn die Vorgaben aus dem Aktionsprogramm Insektenschutz umgesetzt werden müssen? – Wohl kaum! – Eine Milchkuh mit einem Insektenschutz-Spätschnitt-Aufwuchs zu füttern ist Tierquälerei und führt zu lebensbedrohlichen Stoffwechselkomplikationen! Was sollen wir machen, wenn sich giftige Kräuter wie Jakobskreuzkraut, Ambrosia oder Sumpfschachtelhalm auf den Flächen etablieren und keine chemischen Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen? Die Tiere mit giftigen Pflanzen füttern oder hungern lassen?

Beikräuter auf einer Mauer

In Deutschland gilt es kaum eine Grünlandfläche, die sich von alleine gebildet hat, oder die ohne die Pflege und Nutzung durch die Bauern erhalten bleibt. Wenn wir auf den Flächen kein wiederkäuergerechtes Futter mehr erzeugen können, werden wir Bauern diese Flächen auch nicht mehr pflegen und erhalten. Dann können beamtete Naturschützer diese Arbeit machen. Wie viel das dann kostet, können Sie sich ja einmal ausrechnen. Erfahrungen hierzu haben Sie ja schon beim Erhalt der Heidelandschaften machen können. Seit Jahrtausenden erzeugen wir Bauern auf unseren Flächen die Nahrungsmittel, die der Verbraucher essen möchte. Da sich keiner mehr von Hirse- oder Haferbrei ernährt, bauen wir Weizen und Kartoffeln an. Auf den Grünlandflächen erzeugen wir Milch und hochwertiges Fleisch. Die logische Konsequenz aus Ihrem Insektenschutz Programm wäre, dass Typhulalaven und Grashüpfer auf die Speisekarte gesetzt werden! Oder wollen Sie lieber, im Namen des Naturschutzes, zusätzliche Mengen an Rindfleisch aus Argentinien importieren?

Ich gehe davon aus, dass Sie, bei Ihrer Liebe zur Natur, wenigstens einen kleinen Garten bewirtschaften, in dem Sie Gemüse für den eigenen Haushalt anbauen. Wenn Sie von den Landwirten verlangen, dass diese den technischen Fortschritt der letzten 100 Jahre nicht nutzen, dann können wir das ja wohl auch von Ihnen verlangen! Bauen Sie doch einfach ein schönes nostalgisches Plumsklo! Sie werden staunen, wie viele Insekten plötzlich ihren Garten hoch attraktiv finden. Wenn Sie dann Ihre Fäkalien zum Düngen Ihrer Früchte einsetzen, haben Sie eine moderne Kreislaufwirtschaft. Diese ist in der Landwirtschaft seit jahrtausenden gängige Praxis. Gleichzeitig tun Sie etwas gegen die Nitratbelastung der Flüsse! Denn ein Großteil der Nitrate aus unserer Kanalisation werden von den Klärwerken legal in die Flüsse eingeleitet! Außerdem brauchen keine Illegale Einwanderer in Spaniens Gemüsehochburgen, für Sie unter skandalösen Arbeitsbedingungen schuften. Sicher freuen Sie sich auch über jeden Kohlweißling, der seine Eier in Ihrem Garten ablegt. Es muss für Sie doch ein riesiges Erfolgserlebnis sein, wenn Sie den kleinen Raupen beim Fressen zusehen können! Selbstverständlich essen Sie den Kohl nicht, wenn er üblicherweise verzehrt wird. Den Raupen zu liebe warten Sie mit dem Essen, bis der Kohl Samen ausgebildet hat. Dann können Sie sogar nachvollziehen, wie sich unsere Kühe fühlen, wenn an diese der Insektenschutz-Gammel-Aufwuchs verfüttert wird!

Gez. ein zorniger Bauer



Anmerkung der Redaktion: Dieser Brief gibt nur die Meinung des Verfassers wieder, nicht unbedingt die der Redaktion. Das Bild und das Zitat wurde von der Redaktion als Zusatzinformation miteingefügt!

Stellungnahme zum Klimabericht 2020

Am 9. Oktober 2019 hat das Bundeskabinett das ausführliche Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. In diesem Rahmen gilt auch für die Landwirtschaft, Emissionen zu mindern, Ressourcen effizienter einzusetzen und insgesamt noch nachhaltiger zu produzieren (BMEL).

Die Landwirtschaft hat das Klimaschutzziel 2020 vollständig erreicht!

Auch im Corona Lockdown wirtschaftete die Landwirtschaft weiter, Symbolbild

Von 1990 bis 2020 konnte die deutsche Landwirtschaft die jährlichen Emissionen um 20,6 Mio. t CO2-Äquivalente senken (BMEL). -2,2% zum Vorjahr (-24% zu 1990); Gründe: vergleichsweise geringer Einsatz von Mineraldünger, sinkende Rinderbestände und erneute trockene Witterung

2021 gehört die Landwirtschaft mit einem Anteil an ausgestoßenen Treibhausgasen von ca. 8,91% zum zweitgeringsten Sektor (BMEL).

„Ohne die Corona-Lockdowns mit Einschränkungen bei Produktion und Mobilität hätte Deutschland sein Klimaziel für 2020 verfehlt“! (UBA-Präsident Dirk Messner, agrarheute, UBA).

Die Landwirtschaft hat sich kaum geändert, dort gab es keinen Lockdown, es wurde weitergearbeitet wie bisher.

  • „Die Landwirtschaft wird ihrer Verantwortung für den Klimaschutz gerecht. [….] Bauern machen Klimaschutz.“ (Klöckner, agrarheute)
  • Landwirtschaft appelliert an die Verbraucher?! Jetzt wird das Potential und die Macht der LW sichtbar – unterstützt uns! Es geht nur gemeinsam.

Die Landwirtschaft wird auch das Klimaziel 2021 erreichen und die CO2-Äquivaleneten unterschreiten (moderner Landwirt). Gleichzeitig muss sie aber auch ihrer größten Aufgabe gerecht werden, der Versorgung der Bevölkerung mit sicheren hochwertigen Lebensmitteln. Es hilft der Umwelt insgesamt nicht, wenn die hiesige Produktion eingeschränkt wird und somit durch Importe die Natur in anderen Ländern dadurch mehr belastet wird. Deutschland ist durch das vorherrschende Klima eine landwirtschaftliche Gunstregion, während in anderen Teilen der Welt oft die 1,5-3 fache an Fläche dafür mehr benötigt wird für den gleichen Produktionsumfang.

Land- und Forstwirtschaft sind darüber hinaus die einzigen Wirtschaftssektoren, die Kohlenstoff speichern können.

  • durch Staatliche Anreize kann der Humusaufbau gezielt gefördert werden, der alleine in Deutschland ein Potenzial von etwa 80 – 150 Mio Tonnen gespeicherten Kohlenstoffdioxid hat
  • nachhaltige Waldbewirtschaftung bietet ein hervorragende Möglichkeit weiter das Klimagas nachhaltig zu speichern

Wenn emittierende Betriebe eine Co2 Abgabe tätigen müssen, sollten auch die Branchen, die Kohlenstoffdioxid speichern können dafür eine Entschädigung erhalten!
Auch nachzulesen unter unseren Forderungen zur Co2 Bepreisung!


Gemeinsam sind wir stark!

Mit freundlichen Grüßen

Landwirtschaft verbindet Bayern e.V.

Die UTP Richtlinie

Liebe LSVler, werte Kollegen,
sehr geehrte Engagierte in der Gesellschaft, den NGO und der Politik,

Im Bundestag stehen die Entscheidungen an, wie die UTP Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt wird. Was man hier in der Umsetzung der UTP erreichen könnte, kann man höchstwahrscheinlich in den nächsten 10 Jahren LEH Gesprächen nicht erreichen. Unserer Meinung nach findet diese EU Richtlinie und Ihre Umsetzung viel zu wenig Beachtung. Was ist die UTP Richtlinie?

Die UTP Richtlinie, ist eine Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen der Agrar- und Lebensmittelindustrie!
Im Moment ist ein Teil dieser Richtlinie noch auf freiwilliger Basis, soll aber jetzt dann in ein Gesetz gegossen werden und die Parteien sind sich nicht ganz einig was alles dort hinein soll. Es bietet uns Landwirten eine Möglichkeit, wie wir sie vermutlich Jahrzehnte nicht mehr bekommen werden. Im Moment wird ein breites Bündnis aufgebaut und umgesetzt damit möglichst von vielen Stellen aus Druck auf die Politik genommen werden kann!

Zeitfenster:
• In der Woche 22.3. – 26.3.2021 ist Sitzungswoche in Berlin
• Spätestens ab 12.4.2021 werden die Entscheidungen im Agrarausschuss und im Bundestag fallen
• Anfang Mai würde der Bundesrat zustimmen.
→ Dann sind unsere Einflussmöglichkeiten vorbei!

Die Kooperation vom deutschen Bauernverband (DBV) und Handelsverband Deutschland (HDE) wird außerhalb der Landwirtschaft kritisch betrachtet. Außenstehende sehen es so, dass der LEH zeigen will, dass es keine strenge UTP Umsetzung braucht, da die freiwillige Selbstverpflichtung mit der Landwirtschaft ja funktioniert. Dann werden wir möglicherweise den kooperativen LEH anders kennen lernen.
Oxfam hat zu einer Anhörung zur UTP Richtlinie im Februar eine Stellungnahme verfasst, die eine große Unterstützung für unsere bäuerlichen Betriebe ist. Stellungnahme zu unfairen Handelspraktiken.
Auf dieser Grundlage hat sich bereits ein breites Bündnis in der Gesellschaft gebildet und es soll mit Unterstützung von LSV noch breiter werden.
Die Parteien bewerten die Umsetzung im Bundesrat teils völlig verschieden als im Bundestag.
Hier müssen wir Aufklärungsarbeit und Unterstützung leisten.

Das fordert die SPD:
• Generalklausel und Schwärzung grauer Liste
• Verbot des Verkaufs unterhalb der Produktionskosten
• Ombudsstelle mit integrierter Preisbeobachtungsstelle.

Das fordern die Grünen
• Generalklausel und Schwärzung grauer Liste
• Prüfung des Verbots des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten
• Preisbeobachtungsstelle.

So sieht es die Bundesregierung Also quasi CDU/CSU, wobei die Länder CDU/CSU teils völlig anders abgestimmt haben.

• Generalklausel: Die Bundesregierung lehnt diese Forderung ab. Mit der Aufnahme einer offenen Generalklausel würde systematisch ein anderer Weg eingeschlagen, als die Richtlinie 2019/633 ihn vorsieht.
• Schwärzung grauer Liste: Die Bundesregierung lehnt diese Änderung ab, weil sie die ihr zugrundeliegende Einschätzung nicht teilt.
• Verbot des Einkaufs unterhalb der typisierten Produktionskosten: Die Bundesregierung teilt das Anliegen, die Position der Erzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken. Sie wird alle Vorschläge hierzu unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten prüfen.
• Anwendungsbereich ausweiten: Die Bundesregierung hat diesen Aspekt bei der Erstellung des Gesetzentwurfs intensiv geprüft und kommt zu einem anderen Ergebnis. Sie sieht keine Notwendigkeit, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Verarbeitungsunternehmen zu erweitern.

Die Umsetzung der UTP Richtlinie in den Ländern der EU ist sehr unterschiedlich. In Spanien z.B. sind die Produktionskosten der Bauern nun gesetzlich verankert und dürfen nicht unterschritten werden.
Es ist also rechtlich möglich.

Eine mögliche gemeinsame Forderung von Bauern, Gesellschaft, NGO`s wäre.
• Ombudsstelle
• Generalklausel
• Durchschnittliche Kosten der landwirtschaftlichen Produktion müssen gedeckt sein. Kein Verkauf/Ankauf unter den durchschnittlichen Produktionskosten
Das muss in die UTP Richtlinie rein.

Generalklausel bedeutet, dass alles was der Handel sich in Zukunft an unlauterem Gebaren ausdenkt, auch von dem Gesetz erfasst wird und verboten ist, auch wenn es jetzt noch nicht bekannt ist und deswegen nicht im Gesetz stehen kann.
Eine Berücksichtigung der durchschnittlichen Produktionskosten der Bauern in der UTP Richtlinie, könnte für LSV Bayern e.V. auch eine solide Grundlage bilden, mit der die diskutierten Zuschläge aus der Borchertkommission auch auf den Höfen ankommen werden und nicht von unseren Handelspartner „eingepreist“ werden können.
Dies trifft die Gedanken, die sich LSV Bayern in der Initiative Jahrhundertvertrag gemacht hat im Kern.

Dafür bitten wir um Unterstützung von Euch allen.
Es muss Überzeugungsarbeit geleistet werden. Das Zeitfenster ist kurz, deswegen müssen wir maximal engagiert sein.


Herzliche Grüße
Euer LSV Bayern e.V.

LSV Stellungnahme zum Insektenschutzpaket

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
Sehr geehrte Frau Ministerin Klöckner,
Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,
Sehr geehrte Mitglieder des deutschen Bundestages,

Stellungnahme der Initiative “Land schafft Verbindung“ zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (Insektenschutz) und zum Entwurf der Fünften Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
Wir lehnen beide im Kabinett verabschiedeten Entwürfe in ihren aktuellen Formulierungen ab. Auch die Landwirtschaft ist auf Insekten innerhalb Ihrer Produktion angewiesen und das ist längst nicht nur die vielzitierte Biene zur Bestäubung.

Bild: Abgefrorene Zwischenfruchtmischung in Bayern


Begründung:

  1. Wir sehen in den aktuellen Formulierungen keine ausreichende wissenschaftliche Datenbasis zum Hintergrund. Zum Beispiel, welche kumulativen Einflüsse haben Lichtverschmutzung, Funknetze, Klimaveränderungen, Wetterveränderungen, steigendes Verkehrsaufkommen und Versiegelung von Flächen auf die Insektenmenge und die Biodiversität? Die aktuellen Entwürfe erwecken den Eindruck eines reinen Handelns nach Versuch und Irrtum.
  2. Landwirte nehmen auch einen gesellschaftlichen Willen zu Veränderungen innerhalb unser aller Biodiversität wahr. Was wir Landwirte aber nicht leisten können, ist es die gesamten ökonomischen Auswirkungen dieses Wunsches nach Veränderungen zu erbringen. Hier ist es die Aufgabe aller Akteure einen ganzheitlichen Konsens herzustellen. Das sehen wir in den aktuellen Formulierungen in keiner Weise berücksichtigt.

    Folgende wesentliche Punkte sehen wir für die Landwirtschaft als Prämisse:

    • Landwirtschaftliche Vertreter müssen zwingend in die stattfindenden Gespräche eingebunden werden
    • die Evaluierungsgrundlage aller Entscheidungen muss vor der Verabschiedung des Gesetzes definiert sein
    • einer angepassten Zielformulierung für alle Bundesländer und deren Regionen
    • eine zeitnahe, ergebnisoffene Evaluierung aller getroffenen Maßnahmen
    • einem Ausgleich aller ökonomischer Betroffenheit in der landwirtschaftlichen Produktion
    • keine Verrechnung von Ausgleichen mit bereits bestehenden Kooperationen und Ausgleichszahlungen

    Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sollten zwischen den beteiligten Verbänden und dem Gesetzgeber im Konsens abgesprochen werden. Ein durch Evaluationen begleitetes Management sollte sicherstellen, dass Veränderungen zeitnah wahrgenommen werden und Abläufe zeitnah angepasst werden können.
    Alle wirtschaftlichen Einschnitte werden hierbei den betroffenen Landwirten ausgeglichen.

    Der Niedersächsische-Weg ist ein solch neues politisches Werkzeug des Konsenses zur Förderung der Biodiversität und Ausgleich. Durch fortlaufende Evaluierungen ist gewährleistet, dass sich dieser Weg fortlaufend selbst nachschärft und nicht das stumpfe Werkzeug eines reinen ordnungspolitischen Verbotes bleibt.
    Wichtig ist uns, dass bereits bestehende Regelungen in Regionen (z.B. Trinkwasserschutzgebiete, Vogelschutzgebiete) oder auf Landesebene (Bayern, Hessen, Baden-Württemberg, Niedersachsen) in anderen Bundesländern unbeeindruckt von zusätzlichen Maßnahmen bestehen bleiben oder angepasst werden können. Wichtig ist uns, dass der gesellschaftliche Wille zur Stärkung der Biodiversität im Konsens mit den Landwirten und der gesamten Landwirtschaft zu verstehen ist.
    Umschichtungen von bereits bestehenden finanziellen Ausgleichen sind für diese neue Aufgabe unter den aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft inakzeptabel.

    Die Landwirtschaft kann hier vom Gesetzgeber nicht zu einem Einzelkämpfer für die Biodiversität einer ganzen Nation auf eigene Kosten erklärt werden.
    Nach dem Motto unserer Initiative “Land schafft Verbindung – Wir bitten zu Tisch“ möchten wir Sie auffordern uns in Ihre Entscheidungen – an Ihren Tischen einzubinden. Wir sind bereit für neue Wege, nehmen Sie uns mit!

    Insektenschutz geht erfolgreich nur mit der Landwirtschaft!!!!


    Mit freundlichen Grüßen
    LsV – Deutschland


    Ansprechpartner:
    Frank Kisfeld 0173/8846511
    Horst Meyer 0151/70086247

Vorstoß bei der UTP Richtline durch Stellungnahme von Oxfam

Unverhoffte Unterstützung bekommen die Landwirte im Kampf um faire Produktionsbedingungen aus einer bislang unbekannten Richtung. Oxfam, bekannt durch sein Engagement als Verbund von verschiedenen Hilfs- und Entwicklungsorganisationen, hat sich in einer Stellungnahme zur der, in der Diskussion stehenden UTP Richtline geäußert!

Im Jahr 2019 wurde eine EU-Richtline gegen Unfaire Handelspraktiken erlassen, nach Artikel 9 der UTP-Richtline, steht es den Mitgliedsstaaten frei, weitergehende Regeln zur Bekämpfung unfairer Handelspraktiken einzuführen. Sie soll ein Stück mehr Fairness in das große Ungleichgewicht zwischen Erzeugern und deren Abnehmern bringen.

Oxfam Stellungnahme zu unfairen Handelspraktiken

Seit dem im Oktober 2019 Landwirte deutschlandweit massiv auf die Straße gingen, um für ihre Zukunft zu kämpfen, kam die Diskussion auf, welche Möglichkeiten es gibt um die festgefahrene Situation der Bauern nachhaltig zu ändern.

Der Gesellschaftliche Anspruch an die Landwirte ist sehr hoch, der Veränderungswille ist da, doch die Landwirtschaft sieht sich in einer sehr schlechten Position gegenüber seinen Marktpartner.



Für den Berufsstand entsteht dadurch ein Druck, der die deutsche Landwirtschaft vor enormen Herausforderungen stellt. Denn je höher die Anprüche an die Produktion werden, desto größer wird der Abstand zwischen Produktionskosten und den Erzeugerpreisen.
Von Fairness gegeüber den Erzeugern kann schon lange keine Rede mehr sein, vor allem wenn man bedenkt, das die Preise für den Landwirt eigentlich seit über 40 Jahren die gleichen sind.
Jahrzehntelang ein gleicher Preis für die Produkte, obwohl die Kosten für die Produktion weiter stark anstiegen, egal ob Strom-, Treibstoff-, Futtermittel- oder Maschinenkosten etc..
Nur eine effektivere Produktionsweise und die Anpassungsfähigkeit der Landwirte konnte ein Teil der Kosten noch abdecken, jedoch ist sie nun an einen Punkt angekommen, wo es eines Systemwechsels bedarf, bevor es zu einem großen Strukturbruch in der Landwirtschaft kommt.

Ein Lichtblick in der schwierigen Situation der Landwirte?

LSV-Bayern hat im November 2020 einen Vorstoß für einen Jahrhundertvertrag in genau diese Richtung gemacht. Von Annegret Kramp-Karrenbauer forderte die Initiative der Bauern im November 2019 in Würzburg, das sie den Landwirten den Verkauf unter Einstandspreis verbieten soll. Im Januar 2020 sprachen die Bauern Robert Habeck (Bündnis 90 / Die Grünen) in Aschaffenburg auf das Verbot vom Verkauf unter dem Einstandspreis an und er signalisierte Unterstützung, die er im Mai im Morgenmagazin wiederholte.

Jetzt im Februar 2021, hat die Organisation Oxfam auf ihrer Homepage, all das, was den Bauern im Magen und im Kopf liegt, aufs Papier gebracht. Mit zahlreichen Quellen und einer positiven Stellungnahme für mehr Fairness!

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Vorstoß nie wieder in den Lobbystuben und Hinterzimmern von Konzernen verschwinden!

Alfred Greubel, Bauer aus Unterfranken

Hier noch einmal als PDF zum Nachlesen.

Insektenschutzpaket erklärt für Jedermann

Wir als Fachgruppe LSV Insektenschutz & Biodiversität beschäftigen uns seit April 2020 intensiv mit dem Thema Insektenschutz. Wir möchten Ihnen in diesem Papier die Problematik des Insektenschutzes kurz verdeutlichen: Insekten haben für uns Landwirte eine große Bedeutung. Es gibt ungefähr 1 Million bekannter Arten auf der Erde, dieser am meisten verbreiteten Tiergruppe, in Deutschland gibt es 33.000 Arten. Dabei wird zwischen Nutz- und Schadinsekten unterschieden. Die Nutzinsekten produzieren Naturstoffe (z.B. Honig). Sie sind Blütenbestäuber oder erhöhen als Bodenbewohner die Bodenfruchtbarkeit.

Insekten sind Nahrung für andere Tiere oder sind Gegenspieler von Schadinsekten.

Schadinsekten verursachen Schäden durch Fraß an Kulturpflanzen (z. B. Kartoffel-, Borkenkäfer), an Lebensmittelvorräten (z. B. Schaben, Kornkäfer), an Textilien (z. B. Kleidermotten), an Holz (z. B. Hausbock, Borkenkäfer) und durch Übertragung der Erreger von Pflanzenkrankheiten sowie von Krankheiten des Menschen und der Tiere. Wir möchten im Folgenden die Problematik der Insektenschutzpaket erläutern:

Mehrfach wurde von Frau Schulze und anderen Politikern die Angst geschürt, dass die Bestäubung von Pflanzen gefährdet wäre. Wie ist der Sachstand dazu?
Wir haben in den letzten Monaten mit diversen Wissenschaftlern gesprochen. Dazu haben wir einen Fragenkatalog zusammengestellt, um ein umfassendes Bild zu erhalten. Durch keinen einzigen dieser Wissenschaftler wurde die Bestäubung von Pflanzen durch die Insektenrückgänge als gefährdet eingestuft. Jeder der das behauptet oder den Eindruck erweckt, outet sich als Ideologe und Apokalyptiker!

Welche wissenschaftlichen Grundlagen sind Grundlage für das Insektenpaket?
Die sogenannten Krefelder Insektenstudie (Hallmann et. al.) war der Auslöser, der die Insektenrück- gänge in Schutzgebiete nachgewiesen hat. Hier wurden eindeutig keine Ursachen für die Rückgänge benannt. Bezüglich der Ursachenforschung und des Einflusses der Landwirtschaft auf Schutzgebiete, wurde im Anschluss das DINA Projekt ins Leben gerufen. Hier werden die allerersten Ergebnisse Ende 2021 erwartet. Wirklich Belastbares nicht vor Ende 2022.

Wie ist durch das Insektenschutzpaket der Erfolg für die Insektenwelt zu bewerten?
Im Prinzip ist es eine Frechheit, dieses Gesetzespaket unter dem Deckmantel des Insektenschutzes zu verkaufen. Sehr große Verursacher zu den Insektenrückgängen wurden nicht sanktioniert oder bewertet. Die Einschränkungen von Lichtverschmutzung betreffen fast ausschließlich die Naturschutzgebiete. Flächenverbrauch und Versiegelung wurden gar nicht erst angegangen. Der Einfluss von Wetter, Klimaveränderungen und Strahlungen wurden weder benannt noch in Erwägung gezogen. Auch der „wissenschaftliche Beirat für Biodiversität des BMEL“ sieht einen wesentlichen Forschungsbedarf, in Bezug auf den Klimawandel als Verursacher von Rückgängen (Wätzold 2020). Die massiven Auswirkungen fast aller weiteren Verursacher werden mit diesem Gesetzpaket einfach den Landwirten als Kollektivschuldner mitunterstellt!

Ohne diese gesicherte Grundlagen- und Ursachenforschung wird mit dem Paket auf landwirtschaftliche Nutzfläche zurückgegriffen und die Reduzierung des synthtischen Pflanzenschutzes als sinnvolle Maßnahme gesehen.

Warum sind die Landwirte so massiv gegen dieses Paket?
Die Landwirte sind nicht gegen Insekten oder Insektenschutz. Auch wenn gerne dieser Eindruck erweckt werden soll. Lichte Eichenwälder und Restbestände der Birken-Kieferwälder waren die vorherrschende Waldzusammensetzung, als der Mensch langsam sesshaft wurde. Die in Mitteleuropa bekannte Artenvielfalt hat Ihren Ursprung in der Kulturlandschaft, das heißt in der Bewirtschaftung durch den Menschen. FFH Gebiete wurden deswegen ausgewiesen und attraktiv für die zu schützenden Arten, weil sie so einzigartig sind und nicht, weil man sie verändern muss!
Außerdem wurden bei jeder FFH Gebiets-Ausweisung alle Bedenken mit dem Argument weggewischt, dass eine Landwirtschaft nach „guter fachlicher Praxis“ zukünftig immer möglich bleibt. Auch in Naturschutzgebieten geht dieser Vertrauensschutz zwischen Landwirten und Politik massiv verloren. Seit Jahrzehnten werden zum Beispiel am Bodensee oder im Rheintal Obst Gemüse und Wein erfolgreich und divers angebaut. Hier drohen durch einen Schutzstatus unabhängig vom Vertrauensverlust massive Ein- kommensverluste durch Einschränkungen. Die betroffenen Betriebe verlieren erhebliche Marktanteile und können ihre Kontrakte nicht mehr erfüllen. Außerdem muss klargestellt sein, dass es sich bei jedem Zugriff auf Flächen, um EIGENTUMSFLÄCHEN der Landwirte handelt. Und jede Einschränkung kostet Geld! Sowohl durch die eingeschränkte bzw. unmögliche Bewirtschaftung als auch durch die Wertverminderung. Bestehende Sicherungen von Stallbauten oder anderen landwirtschaftlichen Gebäuden sind nicht mehr gewährleistet.
Warum ist ein Unterschutzstellen von artenreichem Grünland, Streuobstbeständen und Steinriegel kritisch zu sehen?
Die Landwirtschaft hat in den letzten Jahren sehr deutlich gelernt, dass derjenige, der freiwillig etwas Gutes macht, oft dafür bestraft wird. Wer aus freien Stücken eine Obstbaumwiese angelegt hat, wird nun dauerhaft in der Bewirtschaftung eingeschränkt. Es ist vollkommen unabsehbar, welche Konsequenzen sich daraus ergeben könnten. Auch wenn es eventuell Ausnahmen für gewerblich genutzte Anlage geben soll. Anhand der politischen Zusagen bei den FFH Gebieten, sehen Sie, welchen Wert solche Ausnahmen in Zukunft haben werden.

Wo liegt die Problematik bei den Abständen zu Gewässern?
Zum einen werden hier mindestens 140.000 ha aus der Bewirtschaftung genommen, obwohl durch die Zulassung von PSM schon wissenschaftlich fundierte Abstände geregelt sind.
Außerdem wird nicht auf die örtlichen Gegebenheiten eingegangen. Wo möglich sind breite und bepflanzte Uferstreifen vorhanden; eine Eutrophierung von PSM wäre vollkommen ausgeschlossen. Trotzdem müssen weitere fünf Meter aus der Bewirtschaftung genommen werden. Die alleinige Aussage, dass eine nicht bewirtschaftete Fläche mehr Insekten ein Zuhause bietet als eine bewirtschaftete, berechtigt nicht zu so massiven Einschränkungen. Als Konsequenz daraus wäre jede Art von Ackerbau obsolet.

Warum ist den Landwirten der Pflanzenschutz so wichtig?
Alle Nutzpflanzen werden seit Jahrhunderten bzw. seit Jahrtausenden gezüchtet. Dadurch werden sie nicht nur leistungsfähiger und ertragreicher, sondern auch bekömmlicher! Unsere heutigen Kulturpflanzen sind also nicht evolutionär gewachsen, sondern das Resultat aus Zucht- und Auswahlverfahren. Natürliche Abwehrmechanismen wurden herausgezüchtet, um sie für die humane Ernährung bekömmlich zu machen, was sie aber eben auch anfällig machen für Krankheiten und Schadinsekten. Hier kommt dem chemischen Pflanzenschutz als Teil des integrierten Pflanzenschutzes eine besondere Bedeutung zu.

Seine Aufgabe ist es, die Erträge und Qualitäten zu sichern und nicht wie häufig angenommen die Erträge zu steigern.

Aufgaben des integrierten Pflanzenschutz


Er hilft der Kulturpflanze sich auf der Fläche zu behaupten, er schützt vor bakteriellen, pilzlichen und virulenten Krankheiten und vor Schädlingsbefall. Das Resultat ist ein unbeschädigtes und unbelastetes Erntegut. Zudem ist es nachgewiesen, das gesunde Pflanzen eine bessere Wasser-, Nährstoff- und Energieeffizienz aufweisen und eine geringere Mykotoxinbelastung.

Insektizide:
Alle Landwirte wissen, dass die Landwirtschaft immer auf eine intakte Insektenwelt angewiesen ist: raubende Insekten fressen Schädlinge, Insekten sind mit verantwortlich für die Gewässerreinigung und für das Bodenleben und natürlich nicht zuletzt für die Bestäubung. Dennoch kann es durch Insektenfraß zu beträchtlichen Schäden kommen. Läuse beim Getreide, Borkenkäfer bei der Fichte, Kohlweißlinge, Rapsglanzkäfer, Kartoffelkäfer und einige andere können zu Totalschäden in den Beständen führen. Um die Notwendigkeit einer Behandlung abzuwägen, wird ein sogenanntes Schadschwellenprinzip angewandt. Eine Absicherung muss möglich bleiben, um überhaupt einen diversen Anbau gewährleisten zu können.

Herbizide:
Im ökologischen und konventionellen Anbau werden die Kulturpflanzen in Reinkultur angebaut. Ziel auf der Fläche ist es, dass sich die Hauptkultur gegenüber der Konkurrenz durchsetzt und dass am Ende die Kulturpflanze geerntet werden kann. Außerdem muss das extreme Vermehrungspotential der Beikräuter unterbrochen werden. Dem konventionellen Anbau stehen zur Bekämpfung der Beikräuter verschiedene Herbizide zur Verfügung. Ohne diese Herbizide müssen die Beikräuter mechanisch, wie im ökologischen Anbau beseitigt werden. Die Bodenbewegung durch Pflug, Striegel und Hacke führen zur Zerstörung des Bodenlebens, erhöhten CO2 Emissionen durch Humusabbau, einer erhöhten Erosions- gefahr und ist eine Gefahr für Bodenbrüter, Amphibien, Eidechsen und Niederwild. Des Weiteren werden beim ökologischen Anbau nur etwa 40% bis 60% der Menge im Vergleich zum konventionellen Anbau geerntet, daher weist der ökologische Anbau einen höheren Biodiversitätsverlust pro Einheit Erntegut gegenüber dem konventionellen Anbau auf!
Häufig wird behauptet, die sichere Versorgung mit heimischen Nahrungsmitteln, würden durch solche Gesetze und Verordnungen nicht gefährdet. Wie stellt sich die Sachlage dar?

  • Durch die geplanten Einschränkungen besteht die Gefahr das circa 750.000 ha Nutzfläche nicht mehr mit Herbiziden und Insektiziden ausreichend geschützt werden können.
  • Über 100.000 ha Obstflächen, welche durch die Bewirtschaftung so wertvoll geworden sind, werden nun unter Biotopschutz gestellt.
  • Bei 5m breiten Grünstreifen entlang von Gewässern ohne Nutzung fallen ca. 142.000 ha vollständig aus der Produktion.
    Bei einem derzeitigen Selbstversorgungsgrad von ca 85% und dem Wegfall von über 6% Nutzfläche (1 Mio. ha) wird sich die Situation nicht verbessern! Besonders dramatisch zeigt sich die Situation bei der Versorgung mit Obst und Gemüse. Hier werden nur 30 Prozent in der Heimat produziert und der Anteil, der zukünftig importiert werden muss, wird sich weiter erhöhen.

Was gehen uns die Probleme der Länder an, wo die Lebensmittel produziert werden.

Zitat einer bekannten Politikerin auf der Mahnwache in Berlin im Februar 2021

Wo liegt die Problematik im Zusammenhang mit den Ländervereinbarungen, wie zum Beispiel dem „Niedersächsischem Weg“?
In Niedersachsen wurde unter dem Namen „Niedersächsische Weg“ eine Vereinbarung mit entspre- chenden Gesetzesänderungen im Konsens mit den Umweltverbänden, der Politik und den Landwirtschaftsverbänden getroffen. Kernelemente der Vereinbarung sind der finanzielle Ausgleich für zusätzliche Auflagen und der Vertragsnaturschutz. Wichtiges Kriterium für einen Erfolg, ist die ständige Evaluierung der Maßnahmen. Nur so ist in Zukunft gesichert, dass die Bemühungen und auch Einschränkungen seitens der Landwirtschaft auch den Insektenrückgang stoppen können. All dies finden wir in dem Insektenschutzpaket nicht, schlimmer noch, mit den jetzigen Veränderungen im Bundesnaturschutzgesetz und in der Pflanzenschutzmittel Durchführungsverordnung werden die Ländervereinbarungen kontrakariert und die rechtlichen Grundlagen entzogen. Eine vereinbarte Förderung wäre nicht mehr möglich. Kooperative Elemente werden durch Ordnungsrecht ersetzt!


Was wären bessere Alternativen für den Insektenschutz?
Allem voran steht eine umfassende Ursachenforschung. Erst auf Grundlagen dieser Daten können effektive Maßnahmen entwickelt werden. Diese Maßnahmen müssen durchgeführt werden und im Anschluss evaluiert werden und an ihrem Erfolg gemessen werden. Die Landwirtschaft kann Flächen als Dienstleistung für gezielte Maßnahmen zur Verfügung stellen, dabei darf aber ihre eigentliche Aufgabe, die Herstellung von gesunden Nahrungs- und Futtermitteln nicht vergessen werden. Daraus folgt, es darf keine flächendeckende Extensivierung geben, sondern eine Trennung erfolgen von Flächen, die dem landwirtschaftlichen Zweck dienen und Flächen, die im Rahmen eines Biotopverbundes dem Artenschutz dienen.
Um den Insektenschutz voranzubringen, ist es zum einen notwendig, dass möglichst viele verschiedene Pflanzen wachsen, welche auch zu unterschiedlichen Zeiten blühen. Kleine aber mehrjährige Teilflächen, welche gezielt bewirtschaftet werden, haben einen wesentlich größeren Erfolg, als ein Verbot von Herbiziden! Des Weiteren fehlt es den Insekten häufig an offenen und schnell erwärmbaren Bodenflächen. Diese müssen aktiv geschaffen und offengehalten werden. Um Beide Ansätze zu erreichen, wäre zum Beispiel die Anlage von Insektenwällen ideal. Diese lassen sich jedoch nur mit gezielten Anreizen realisieren und nicht mit einer Verbotspolitik!
Zusammenfassend muss man sagen, dass dieses Gesetzpaket nicht dem Insektenschutz dient oder dienen kann. Dieses wird besonders auch dadurch gezeigt, dass keinerlei Klausel enthalten ist, wie mit den vorgeschriebenen Einschränkungen im Insektenschutzpaket umzugehen ist, wenn sich die Situation in der Insektenwelt verbessert. (Kein Verbesserungsgebot wie in der Düngeverordnung). Selbst ein Nachweis von Verbesserungen über Eigeninitiativen wäre nicht möglich, da Insektenfallen auch genehmigungspflichtig werden!
Dieses Paket dient aus unserer Sicht einzig und allein dazu landwirtschaftliche Nutzflächen zu entwerten, um diese dann unter Umständen auch günstig dem Naturschutz zuführen zu können.

LsV Fachgruppe Insektenschutz & Biodiversität

Frank Kisfeld

insektenschutz@landschafftverbindung.de

#insektenschutz #faktenstattideologie

Mahnwache in München

Demo und Mahnwache ab dem 6. Februar 2021 in München vor der Staatskanzlei

Das BMU stellt mit dem Entwurf zum Insektenschutzpaket die deutsche Ernährungssicherung in Frage!

Am Mittwoch, dem 10.2.2021, soll im Bundeskabinett das sogenannte Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen werden. Hierbei geht es um Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz und in der Pflanzenschutzmittel Anwendungsverordnung.

Das Aktionsprogramm „Insektenschutz“ war 2019 einer der Hauptgründe, warum die Landwirtinnen und Landwirte in ganz Deutschland auf die Straße gegangen sind. Jeder, der sich mit dem Thema Insektensterben auseinander-setzt, weiß, dass die Rückgänge der Insektenpopulation auf sehr viele Faktoren zurückzuführen sind. Neben der Landwirtschaft haben die Einflussfaktoren Lichtverschmutzung, Flächenversiegelung, Klimaveränderungen oder auch Strahlungen aus unterschiedlichen Quellen (z. B. Handystrahlung) erheblichen Einfluss auf die Population der Insekten.

In diesen Gesetzesänderungen entstehen jedoch Flächenentwertungen und starke Einschnitte nur auf Seiten der Landwirtschaft; wirkliche Konsequenzen ergeben sich bei den weiteren Verursachern für Insektenrückgänge nicht.

Für die Landwirtschaft sind gewaltige Einschnitte geplant. Durch Verbote von Insektiziden und Herbiziden in FFH- Gebieten, durch Abstände zu Gewässern, welche aus keiner wissenschaftlichen Grundlage heraus begründet sind, durch Unterschutzstellung von bestimmten, sogar gewerblich genutzten Obstbaumbeständen und Grünlandbeständen, sollen mindestens 1.320.000 ha (8%!) wertvolle Nutzfläche in Deutschland zur Nutzung und zur Ernährungssicherung verloren gehen – ohne irgendeinen finanziellen Ausgleich, den Schaden trägt der Landwirt wieder allein!

Ab Samstag den 06.02 um 10 Uhr bis Mittwoch 10.02
Pilotystraße vor der Staatskanzlei in München


Man darf nicht vergessen, dass die deutsche Landwirtschaft bereits 10 Prozent der Nutzfläche für den Natur- und Artenschutz zur Verfügung stellt, in Form von Agrarumweltmaßnahmen, Vertragsnaturschutz und ökologischer Vorrangfläche! Vorzeigebeispiele für ein erfolgreiches Miteinander!

Dagegen werden alle Gespräche, welche von Seiten der Landwirtschaft mit der Politik geführt wurden, durch diese Änderungen in Frage gestellt. Man muss damit die ganze Landwirtschaft und die Nahrungsmittelversorgung in Deutschland in Frage stellen, sollte das Paket so verabschiedet werden.

Wir lehnen das Aktionsprogramm „Insektenschutz“ ab und fordern einen Maßnahmenkatalog im Konsens mit der Landwirtschaft. Dass dieses funktioniert, hat zum Beispiel das Land Niedersachsen mit dem „Niedersächsischen Weg“ gezeigt. Diese Lösung wird mit den geplanten Änderungen im Übrigen vollkommen untergraben.

In den letzten Monaten haben wir den Verantwortlichen sehr viele konstruktive Vorschläge vorgelegt und damit signalisiert, dass wir nicht gegen Insektenschutz sind.
Auch Bayern bietet eine hervorragende Lösung durch Kulap und Vertragsnaturschutzprogrammen für den Insektenschutz. Jährlich nutzen tausende Bauern so diese Möglichkeiten, individuell Maßnahmen zu ergreifen, die zu ihrem Betrieb und somit auch zu ihrem regionalen Umfeld passen!


Anfang der Woche wollen die beteiligten Verbände dem Ministerpräsidenten ein gemeinsames Schreiben übergeben.

Insektenschutz kann nur zusammen mit der Landwirtschaft funktionieren, mit fairen Anreizen und nicht durch unsachliche Verbote!

LSV-Bayern




Ihr Landwirtschaft verbindet Bayern e.V.

Wir sehen alle Rot!

Warum sind wir von Oktober 2019 an auf die Straße gegangen?

Fahrt nach Berlin November 2019

Nicht um gegen eine Düngeverordnung zu protestieren, wie es von den Medien immer wieder so dargestellt wurde. Nein, denn die gab es zu diesem Zeitpunkt schon lange! Wir wollten bei der Neuauflage der Düngeverordnung 2020 fachlich erforderliche Änderungen und Ergänzungen durchsetzen.

Aus welchen Gründen auch immer war die Politik nicht bereit, diese in die Neuauflage mit einzuarbeiten, es macht den Anschein als wäre es bei der neuen DÜV nur darum gegangen, das EU- Verfahren damit abwenden zu können.

Durch die deutliche Verschärfung der DÜV war es unumgänglich, eine Binnendifferenzierung bei der Ausweisung von den mit Nitrat belasteten Gebieten (Rote Gebiete) zu fordern, um die in den bisherigen roten Grundwasserkörpern angewandte Kollektivbestrafung zu vermeiden.

Daraufhin wurde auf Bundesebene eine Allgemeine Verwaltungsverordnung verfasst und beschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es für Deutschland keine einheitlichen Regelungen für die Ausweisung Roter Gebiete. Das war der erste große Erfolg unserer landesweiten Demonstrationen. Die Politik musste einsehen, dass es kein „Weiter so“ mehr gibt. Zu einer sogenannten Verbändeanhörung wurden ca. 29 Verbände, darunter auch wir als LSV Bayern, eingeladen.

Mit dem Beschluss der AVV wurden die Länder verpflichtet, diese bis spätesten 01.01.21 in eine Landesverordnung umzusetzen. Die neue AV DÜV trat schließlich am 01.01.21 in Kraft.

Auf unserer Homepage www.landwirtschaftverbindetbayern.de könnt ihr unsere eingereichten Vorschläge nachlesen und euch selber ein Bild machen.

Wieder konnten wir, die Bauern, einen Erfolg verbuchen, eine Halbierung der Roten Gebiete in Bayern wurde damit erreicht.

Trotzdem müssen wir uns weiterhin solidarisch zeigen, denn die Ausführungsverordnung der DÜV beinhaltet immer noch viele Ungerechtigkeiten für uns Landwirte, wie folgende Beispiele zeigen:

  • Unterschiedliche und oft unklare Einteilung in Rote/Gelbe/Grüne Gebiete innerhalb eines Grundwasserkörpers, d.h. benachbarte Flächen sind oft unterschiedlich gefärbt. Insbesondere gewässernahe Flächen sind oftmals grün. Wo ist da der Sinn?!
  • Intransparente und verursacherungerechte Berechnungen zur Ausweisung der Roten/Gelben/Grünen Gebiete. So werden beispielsweise die aus der Tierhaltung des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes anfallenden Nährstoffmengen auf den jeweiligen Betriebsflächen verteilt, während nicht direkt zuordenbare Nährstoffmengen aus Gewerbebetrieben (z. B. gewerbliche Tierhaltung oder gewerbliche Biogasanlagen) auf die Gemarkungs-/Gemeindeflächen verursacherunabhängig verteilt werden. Anfallende Nährstoffmengen aus Klärschlamm und Kompost werden unabhängig vom Ausbringer auf allen bayerischen Flächen  verteilt!
  • Schlagbezogene 170 kg N-Berechnung in Roten Gebieten: Einerseits ein extrem bürokratischer Aufwand, da jede Fläche einzeln berechnet werden muss. Andererseits wird abweichend von der betrieblichen 170er-Berechnung mit dem Bezugszeitraum Kalenderjahr, bei der schlagbezogenen Berechnung vom Düngejahr ausgegangen, sprich ab Ernte der Vorfrucht. Insbesondere Betriebe mit Zweitfrüchten oder Zwischenfrüchten mit Futternutzung, die ja als Alternative zum Maisanbau immer propagiert werden, werden dadurch massiv benachteiligt, da eine bedarfsdeckende Nährstoffversorgung mit Wirtschaftsdüngern (im Gegensatz zu Mineraldüngern!) nicht mehr möglich ist.
  • Massive Einschränkung der Wirtschaftsdüngerausbringung in allen Gebieten durch die veränderte Verlustanrechnung von Wirtschaftsdüngern (keine Ausbringverluste mehr, höhere Mindestwirksamkeit). Dadurch wird von den Landwirten in der Praxis eine Nähstoffausnutzung (=Mineraldüngeräquivalent) gefordert, wie sie selbst in den Versuchen der Landesanstalt für Landwirtschaft unter wissenschaftlichen optimal Bedingungen (beste Böden/Lagen, optimalste Ausbringtermine, optimierte Wirtschaftsdünger, optimierte Fruchtfolge…) kaum erreicht werden können.
  • Vorgeschriebene Verwendung der eigenen Erträge aus den letzten fünf Jahren für die Düngebedarfsermittlung. Durch Reduzierung der Düngung (siehe vorhergehenden Punkt bzw. 20% Reduzierung in Roten Gebieten) sinken unweigerlich die eigenen Erträge, somit reduziert sich wiederum die zukünftige Düngung und daraus wiederum die zukünftigen Erträge (negative Ertragsspirale).
  • Festmist-/Kompostausbringung im Roten Gebiet ist weitgehend unmöglich. Festmist/Kompost darf im Roten Gebiet nur noch zu Zweitfrüchten und eingeschränkt zu Zwischenfrüchten ausgebracht werden, aber nicht mehr zu Raps oder Wintergerste oder anderen Winterungen. Insbesondere die von der Politik geforderten Öko-/Tierwohlställe mit Einstreu (Tretmist, Kompostställe…) werden so aufgrund des enormen Lagerraumbedarfs massiv erschwert!
  • Einschränkungen der Ausbringung auf Grünland in Roten Gebieten gelten nur dort, wo mehr als 20% der Roten Fläche Grünland sind. Wo ist da der fachliche Sinn, wenn insbesondere in Grünlandgebieten, wo sowieso nur eine geringe Nitratauswaschung zu befürchten ist, Auflagen einzuhalten sind, in Ackerbaugebieten dagegen nicht?
  • Die geforderten Maßnahmen/Berechnungen bzw. Dokumentationen widersprechen sich teilweise.

->So passt die geforderte Jahressumme der Düngedokumentation aufgrund unterschiedlicher Berechnungsweisen meist nicht zur Jahressumme der Düngeplanung und ist somit für Kontrollen unbrauchbar. Was soll also dieser Aufwand bringen?

->Betriebe in Roten Gebieten sind zur Analyse der Wirtschaftsdünger und zur anschließenden Verwendung der Ergebnisse verpflichtet. Wenn diese aber aufgrund von Analysefehlern/-ungenauigkeiten von dem ermittelten „Sollwert“ im Lagerraum-/Gärrestrechner abweichen, ist eine fehlerhafte Planung/Bilanz unausweichlich. Selbst wenn dem Landwirt klar ist, dass die Analysewerte nicht stimmen können und selbst wenn der Fehler von einem Dritten (sprich Labor) verursacht ist, muss er die Analysewerte bis zum bitteren Ende, sprich Überschreitung der Bilanzsalden mit entsprechenden Sanktionen, verwenden. Hier werden die Landwirte von den Verordnungen und Vorschriften geradezu kriminalisiert!

Ziel von Düngeverordnung und AVDüV sollte eigentlich die gleichmäßigere Verteilung von Wirtschaftsdüngern auf der Fläche sein. Genau das Gegenteil wird unweigerlich passieren.

Rainer Seidl, 1. Vorstand Lsv-bayern

->Einschränkung der Herbstausbringung bedeutet höhere Mengen im Frühjahr auf teilweise weniger verfügbaren Ausbringflächen. Der verfügbare Zeitraum sinkt von ca. 7/8 Monate auf etwa 3 Monate.

->Die eingeschränkte Ausbringzeit (keine oder reduzierte Herbstausbringung, Beschränkung der Frühjahrsdüngung) wird auch eine Erhöhung der Schlagkraft nicht annähernd auffangen können, vor allem bei ungünstiger Frühjahrswitterung. Unweigerlich werden daher betriebsnahe Flächen zur Erhöhung der Schlagkraft mehr Wirtschaftsdünger bekommen.

->Betriebe unter 15ha ohne Viehhaltung sind von vielen Auflagen (Düngeplanung, Dokumentation, Nmin-Untersuchung…) befreit, solange sie keine Wirtschaftsdünger aufnehmen. Dies wir die Aufnahmebereitschaft massiv einschränken und somit eine sinnvolle Verteilung des Düngers verhindern.

->Benachteiligung von Zweitfruchtsystemen durch die einzelschlagebezogenen 170kg N-Regelung.

->Einschränkung der Fruchtfolge durch Bevorzugung von Früchten mit möglichst hoher Verwertung der ausgebrachten Wirtschaftsdünger (Mais hat beispielsweise deutlich bessere Verwertung als Getreide!)

->Bei Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung 160/80 muss Gülle verstärkt in Grünen Gebiete ausgebracht werden.

Alle die genannten Punkte werden dazu führen, dass eine gleichmäßige Verteilung der Wirtschaftsdünger gerade nicht erfolgen kann! Fachlich betrachtet, kann das eigentlich nicht der Sinn sein?

Der Aufwand zur Erfüllung der Vorgaben (Düngeplanung, Dokumentation, Analysen usw.) ist in kleinen Betrieben überproportional hoch und wird insbesondere die von der Politik hochgelobten bäuerlichen Betriebe zur Betriebsaufgabe bewegen.

Landwirtschaft verbindet Bayern e.v.

Wie Ihr aus dem oberen zeitlichen Abriss und aus den aufgeführten Beispielen entnehmen könnt, stehen wir noch vor einem riesigen Berg von Aufgaben, denen wir uns stellen müssen. Die erzielten Erfolge sollten unsere Motivation sein um weiter an der Sache zu arbeiten. Ein fachlich geführter Dialog, in den dafür zuständigen Sachgebieten der Ministerien, sollte dazu die Grundlage bilden.

Und trotzdem  werden wir unsere Geschlossenheit und unseren Willen, für die Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft und der regionalen  Lebensmittelversorgung, in der Öffentlichkeit zeigen müssen.

Jeder einzelne Landwirt ist wichtig, beteiligt euch bei den Interessengemeinschaften, denn diese bilden ein wichtiges Instrument um eine gerechtere Behandlung der betroffenen Betriebe zu erreichen. Vor allem um nicht zuletzt dem gefordertem Ziel, eine hohe Qualität unsers Trinkwassers nachhaltig dadurch zu schützen.
Unterstützt uns bei unserer Öffentlichkeitsarbeit, geht auf eure Mitmenschen zu und werdet Fördermitglied bei uns. Denn es ist wichtiger dennje, dass die Landwirtschaft aufklärt und unsere Mitmenschen wieder mitnimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Rainer Seidl 1.Vorstand

Landwirtschaft  verbindet Bayern e.V.

Forever young!

Forever young, die Sorge um den Regenwald

Die Bilder von brennendem Regenwald lösen seit jeher Emotionen aus, auch und vor allem bei uns Bauern, denn wir sind vom Klima abhängig.

Bereits die Generation 50+ lernte in der Schule, wie wichtig der Regenwald für unser Weltklima ist.

Eine neue Studie vom WWF zeigt wieder Bilder von diesen zukunftszerstörenden Bränden.
Häufig wird den Bauern zur Last gelegt, dass durch das verfüttern des Sojanebenproduktes Sojaextraktionsschrot, der Regenwald brennt.

Dieser Verantwortung wollen wir Bauern uns stellen, schaffen das aber nicht allein.

Bildbeispiel vom WWF, © by Mauri Rautkari/ WWF

Das jetzige Agrarpolitische System, das auf weltweite Marktöffnungen setzt und damit weltweite Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft fordert und mit den Ausgleichszahlungen fördert, ist ein Fakt, an dem der einzelne Bauer nicht vorbei kann.

In Deutschland fehlen schon jetzt etwa 3,5 Mio ha Fläche um uns komplett selbst versorgen zu können. Wenn die Agrarpolitische Sprecherin der bayerischen Grünen Frau Sengl nun die Meinung vertritt, das Ihr ein Bioweizen, der in Italien wächst, lieber ist, als ein nach unseren hohen konventionellen  Standards regional erzeugter bayerischer Weizen, macht das sehr nachdenklich. Es zeigt doch direkt, wohin die Reise geht. Erträge und Ernten die in Bayern und Deutschland nicht eingefahren werden können, benötigt mehr Fläche irgendwo am anderen Ende der Welt. Eine Erzeugung in Italien mag da noch nicht besonders erschrecken. Aber unsere deutsche Selbstversorgung verschiebt sich, bis hin in den Regenwald, das ist Fakt und sollte jedem klar zu denken geben.

“Ich möchte lieber biologischen Weizen aus Italien als konventionelles Getreide aus dem Nachbardorf”,

Gisela Sengl, agrarpolitische Sprecherin der bayerischen Grünen

Sicher sind wir Bauern mitverantwortlich. Am Ende landet das Nebenprodukt Sojaschrot im Trog, aber auch Rindfleisch, erzeugt auf Flächen des abgebrannten Regenwaldes landet auf den Tellern unserer Gesellschaft.

Muss man den Bauern das zum Vorwurf machen, das es so ist wie es ist? Kann man den Bauern nicht glauben, dass die Bauern gern auf Sojaschrot aus dem Regenwald verzichten würden? Die Fläche in Deutschland würde nicht ausreichen uns selbst zu versorgen und täglich wird die Fläche, die Bauern zur Verfügung steht kleiner und kleiner.

Wir Bauern müssten in der komfortabelsten Situation am Markt sein, die man sich vorstellen kann, wenn die Selbstversorgung im Land von der landwirtschaftlichen Nutzfläche her nicht gewährleistet ist.

Aber die Profiteure des jetzigen Systems sind nicht wir Bauern.

Landwirtschaft verbindet Bayern e.V. hat mit dem Vorschlag zur Ausarbeitung eines Jahrhundertvertrages die Initiative ergriffen um die Sorge um den Regenwald nicht „forever young“ zu halten, sondern endlich etwas aktiv zu „machen“. Wir haben eine Ausarbeitung des JHV bereits unter anderem an die Politik versandt, jedoch sind wir dort auf wenig Gehör gestoßen, anscheinend interessiert es kaum wenn es auf einem anderen Kontinent wegen uns brennt.

Wegen uns, den Bauern, muss der Regenwald nicht brennen.

Den Teller leer essen macht schönes Wetter. Den heimischen Teller leer essen macht gutes Klima.