Die UTP Richtlinie

Liebe LSVler, werte Kollegen,
sehr geehrte Engagierte in der Gesellschaft, den NGO und der Politik,

Im Bundestag stehen die Entscheidungen an, wie die UTP Richtlinie der EU in nationales Recht umgesetzt wird. Was man hier in der Umsetzung der UTP erreichen könnte, kann man höchstwahrscheinlich in den nächsten 10 Jahren LEH Gesprächen nicht erreichen. Unserer Meinung nach findet diese EU Richtlinie und Ihre Umsetzung viel zu wenig Beachtung. Was ist die UTP Richtlinie?

Die UTP Richtlinie, ist eine Richtlinie gegen unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen der Agrar- und Lebensmittelindustrie!
Im Moment ist ein Teil dieser Richtlinie noch auf freiwilliger Basis, soll aber jetzt dann in ein Gesetz gegossen werden und die Parteien sind sich nicht ganz einig was alles dort hinein soll. Es bietet uns Landwirten eine Möglichkeit, wie wir sie vermutlich Jahrzehnte nicht mehr bekommen werden. Im Moment wird ein breites Bündnis aufgebaut und umgesetzt damit möglichst von vielen Stellen aus Druck auf die Politik genommen werden kann!

Zeitfenster:
• In der Woche 22.3. – 26.3.2021 ist Sitzungswoche in Berlin
• Spätestens ab 12.4.2021 werden die Entscheidungen im Agrarausschuss und im Bundestag fallen
• Anfang Mai würde der Bundesrat zustimmen.
→ Dann sind unsere Einflussmöglichkeiten vorbei!

Die Kooperation vom deutschen Bauernverband (DBV) und Handelsverband Deutschland (HDE) wird außerhalb der Landwirtschaft kritisch betrachtet. Außenstehende sehen es so, dass der LEH zeigen will, dass es keine strenge UTP Umsetzung braucht, da die freiwillige Selbstverpflichtung mit der Landwirtschaft ja funktioniert. Dann werden wir möglicherweise den kooperativen LEH anders kennen lernen.
Oxfam hat zu einer Anhörung zur UTP Richtlinie im Februar eine Stellungnahme verfasst, die eine große Unterstützung für unsere bäuerlichen Betriebe ist. Stellungnahme zu unfairen Handelspraktiken.
Auf dieser Grundlage hat sich bereits ein breites Bündnis in der Gesellschaft gebildet und es soll mit Unterstützung von LSV noch breiter werden.
Die Parteien bewerten die Umsetzung im Bundesrat teils völlig verschieden als im Bundestag.
Hier müssen wir Aufklärungsarbeit und Unterstützung leisten.

Das fordert die SPD:
• Generalklausel und Schwärzung grauer Liste
• Verbot des Verkaufs unterhalb der Produktionskosten
• Ombudsstelle mit integrierter Preisbeobachtungsstelle.

Das fordern die Grünen
• Generalklausel und Schwärzung grauer Liste
• Prüfung des Verbots des Einkaufs unterhalb der Produktionskosten
• Preisbeobachtungsstelle.

So sieht es die Bundesregierung Also quasi CDU/CSU, wobei die Länder CDU/CSU teils völlig anders abgestimmt haben.

• Generalklausel: Die Bundesregierung lehnt diese Forderung ab. Mit der Aufnahme einer offenen Generalklausel würde systematisch ein anderer Weg eingeschlagen, als die Richtlinie 2019/633 ihn vorsieht.
• Schwärzung grauer Liste: Die Bundesregierung lehnt diese Änderung ab, weil sie die ihr zugrundeliegende Einschätzung nicht teilt.
• Verbot des Einkaufs unterhalb der typisierten Produktionskosten: Die Bundesregierung teilt das Anliegen, die Position der Erzeuger in der Wertschöpfungskette zu stärken. Sie wird alle Vorschläge hierzu unter rechtlichen und praktischen Gesichtspunkten prüfen.
• Anwendungsbereich ausweiten: Die Bundesregierung hat diesen Aspekt bei der Erstellung des Gesetzentwurfs intensiv geprüft und kommt zu einem anderen Ergebnis. Sie sieht keine Notwendigkeit, den Anwendungsbereich des Gesetzes auf Verarbeitungsunternehmen zu erweitern.

Die Umsetzung der UTP Richtlinie in den Ländern der EU ist sehr unterschiedlich. In Spanien z.B. sind die Produktionskosten der Bauern nun gesetzlich verankert und dürfen nicht unterschritten werden.
Es ist also rechtlich möglich.

Eine mögliche gemeinsame Forderung von Bauern, Gesellschaft, NGO`s wäre.
• Ombudsstelle
• Generalklausel
• Durchschnittliche Kosten der landwirtschaftlichen Produktion müssen gedeckt sein. Kein Verkauf/Ankauf unter den durchschnittlichen Produktionskosten
Das muss in die UTP Richtlinie rein.

Generalklausel bedeutet, dass alles was der Handel sich in Zukunft an unlauterem Gebaren ausdenkt, auch von dem Gesetz erfasst wird und verboten ist, auch wenn es jetzt noch nicht bekannt ist und deswegen nicht im Gesetz stehen kann.
Eine Berücksichtigung der durchschnittlichen Produktionskosten der Bauern in der UTP Richtlinie, könnte für LSV Bayern e.V. auch eine solide Grundlage bilden, mit der die diskutierten Zuschläge aus der Borchertkommission auch auf den Höfen ankommen werden und nicht von unseren Handelspartner „eingepreist“ werden können.
Dies trifft die Gedanken, die sich LSV Bayern in der Initiative Jahrhundertvertrag gemacht hat im Kern.

Dafür bitten wir um Unterstützung von Euch allen.
Es muss Überzeugungsarbeit geleistet werden. Das Zeitfenster ist kurz, deswegen müssen wir maximal engagiert sein.


Herzliche Grüße
Euer LSV Bayern e.V.

Ein Kommentar zu “Die UTP Richtlinie

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