Alle 6 Jahre kann gewählt werden, die Sozialwahlen 2023 der SVLFG erfolgen bis zum Stichtag am 31. Mai 2023. Es ist wichtig sich auch hier mit einer Stimme zu beteiligen!
Diese (zum teil schon erhaltenen) Fragebögen müssen ausgefüllt und zeitnah an die SLVFG zurückgesandt werden, damit danach von der SVLFG die Wahlberechtigung geprüft und wiederum im Anschluss daran die Wahlunterlagen verschickt werden können. Das bedeutet also, dass nur derjenige Versicherte Wahlunterlagen erhält, der sich aktiv in das Wählerverzeichnis hat eintragen lassen. Darum ist es wichtig, den Fragebogen vollständig ausgefüllt zurückzusenden. Nur da-mit ist sichergestellt, dass man sein Wahlrecht auch tatsächlich ausüben kann.
Hier könnt ihr unsere Liste einsehen und unsere Forderungen für euch anschauen.
Hier https://www.agrarsozialwahl.de/
Mittlerweile haben schon einige Kollegen die Fragebögen bzgl. der Sozialwahl erhalten, diese müssen ausgefüllt und zurückgeschickt werden, um die Wahlunterlagen für die Sozialwahl zu erhalten.
Nach Erstellung des Wählerverzeichnisses werden dann etwa Mitte April 2023 die Wahlunterlagen verschickt. Die Wahl selbst wird so durchgeführt, wie dies auch von anderen Wahlen auf Kommunal- Landes- oder Bundesebene bekannt ist. Die Stimmzettel sind dabei so an die SVLFG zurückzusenden, dass sie spätestens am 31. Mai 2023 dort eingehen.
Unterstützt uns bei der Sozialwahl, damit wir auch dort für euch kämpfen können!
Wie funktioniert das Wählen?
Hier ein Erklärvideo.