Infos zur Spende

Gemäß der Satzung des Vereins „Landwirtschaft verbindet Bayern e.V.“ vertritt der Verein als Berufsverband die allgemeinen wirtschaftlichen und ideellen Interessen der Land- und Forstwirte in Bayern. Der Verband ist selbstlos tätig und verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

Gemäß § 5 Nr. 5 KStG sind Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter (ist bei Landwirtschaft verbindet Bayern e.V. der Fall) von der Körperschaftsteuer und von der Gewerbesteuer befreit, wenn der Zweck dieser Verbände nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.

Beiträge an Berufsverbände sind Betriebsausgaben, selbst dann, wenn diese Berufsverbände auch allgemeine politische Rahmenziele verfolgen. Allerdings muss der Verbandszweck schon einen gewissen Bezug zum zahlenden Betrieb aufweisen. Die Rechtsprechung ist hier eher weit gefasst und stellt keine hohen Anforderungen an den Nachweis.

Damit stellen Beiträge, die nicht nur von Landwirten, sondern auch aus der vor- und der nachgelagerten Ebene zur Land- und Forstwirtschaft kommen, bei den leistenden Unternehmen im Rahmen einer (Förder-)Mitgliedschaft abzugsfähige Betriebsausgaben dar.

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